auch ein geneigtes Dach aufweisen muss, kann daher nicht gefolgt werden. Es dürfte kaum Sinn und Zweck dieser Bestimmung gewesen sein, dass eine Anbaute wie die Vorliegende mit deutlich geringerer Höhe als der Hauptbau aus ästhetischer Sicht ein geneigtes Dach aufzuweisen hat. Wie der Beschwerdegegner richtig ausführt, wäre dies kaum im Sinne des Ortsbildschutzes, sondern würde vielmehr einen auffälligen Kontrast schaffen.