1/9 BVD 110/2021/2 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. Januar 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 2. Dezember 2020 und die Erteilung des Bauabschlags.