1. Der Beschwerdegegner reichte am 21. Juli 2020 bei der Gemeinde Tschugg ein Baugesuch ein für den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf Parzelle Tschugg Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone sowie im Ortsbilderhaltungsgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Der Beschwerdegegner reichte in der Folge revidierte Pläne vom 24. November 2020 ein, mit welchen er auf die ursprünglich geplante Pergola auf der Dachterrasse des Erweiterungsbaus verzichtete. Mit Entscheid vom 2. Dezember 2020 erteilte die Gemeinde Tschugg die Baubewilligung.