genügende Gewähr für die Einhaltung der Zonenvorschriften. Wenn die Bewilligung auf neue und nicht näher eingegrenzte gewerbliche Nutzungsarten ausgedehnt würde, wäre die tatsächliche Nutzungsart schwer kontrollierbar und müsste mit regelmässigen Kontrollen vor Ort überwacht werden. Zumal die Art der Nutzung von aussen nicht erkennbar ist, wären solche Kontrollen nicht mit zumutbarem Aufwand durchführbar. Eine Bewilligung könnte daher nur erteilt werden, wenn eine unzulässige Wohnnutzung mit baulichen Massnahmen zuverlässig verhindert wird. Dazu bietet sich hier namentlich die Entfernung der Küche an.