b) In der Arbeitszone Intensiv können Wohnungen nur für das auf den Standort angewiesene Personal bewilligt werden. Der jetzige Praxisraum sollte ursprünglich als Teil der Hauswartwohnung erstellt werden. Er wurde dann aber als selbständige Einheit mit eigenem Zugang sowie Dusche/WC und Küche gebaut. Die Hauswartwohnung wurde mit 3,5 Zimmern erstellt und inzwischen auch so bewilligt. Gemäss dem hier zu beurteilenden Baugesuch ist keine Wohnnutzung im Praxisraum geplant. Dessen Ausstattung mit eigenem Eingang, Dusche/WC sowie Küche ist jedoch zum Wohnen, d.h. für eine zonenfremde Nutzung geeignet.