Die Mieterin sei personell und organisatorisch selbständig und daher auf eigene Einrichtungen für ihr Personal angewiesen. Ihr Gebäudeteil sei von den anderen Gebäudeteilen abgetrennt, er verfüge über einen eigenen Eingang und weise im Inneren keinen Durchgang zu den anderen Gebäudeteilen auf. Daher sollten die Nasszelle mit Dusche und WC sowie die Küche erhalten bleiben. Die Küche solle dem Personal zur Zubereitung von kleinen Mahlzeiten dienen. Dies entspreche dem gängigen Standard für Firmengebäude. Es sei unverhältnismässig, die Baubewilligung am Fortbestand der Küche scheitern zu lassen.