Die Beschwerdeführerin hatte daher keinen Anspruch auf eine (erneute) materielle Beurteilung des Baugesuchs. Die Gemeinde hätte nicht auf das Baugesuch eintreten müssen. 12 VGE 2018/452 vom 9. Dezember 2019 E. 3.3 4/7 BVD 110/2021/28 3. Zonenkonformität