Insbesondere seien nähere Ausführungen zu machen, weshalb eine Küche für die beabsichtigte Nutzung nötig sei. Ferner habe die Bauherrschaft anzugeben, welche anderen Küchen in der Unternehmung vorhanden seien und weshalb diese für die Bedürfnisse einer Praxis nicht genutzt werden könnten.10 Die Bauherrschaft führte dazu aus, es stehe noch nicht fest, welche Art von Praxis in den Räumen betrieben werden solle. Möglich seien z.B. medizinische Massage/Physiotherapie, Nagelstudio, Zahnarztpraxis, Friseursalon o.ä.