a) Die Frage, inwiefern eine gewerbliche Nutzung der Räume ohne Entfernung der Küche bewilligungsfähig ist, bildete bereits Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens Nr. 23/2019 (Umnutzung der 2-Zimmerwohnung in einen Praxisraum). In jenem Verfahren bat die Gemeinde die Bauherrin (C.________) um detailliertere Angaben zum Gewerbe bzw. zur Praxistätigkeit, die in den fraglichen Räumlichkeiten ausgeübt werden solle. Insbesondere seien nähere Ausführungen zu machen, weshalb eine Küche für die beabsichtigte Nutzung nötig sei.