5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet8, holte die Vorakten sowie die Akten des Baubewilligungsverfahrens Nr. 23/2019 ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es zog zudem die Akten der Baubeschwerdeverfahren RA Nr. 120/2019/28 und RA Nr. 120/2019/48 zum Verfahren bei. Die Gemeinde Krauchthal beantragt mit Stellungnahme vom 30. März 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin hat am 17. Juni 2021 unaufgefordert Schlussbemerkungen eingereicht, mit denen sie ihre Beschwerdeanträge bekräftigt. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen