Am 25. September 2020 reichte die Beschwerdeführerin ein überarbeitetes Baugesuch ein für die "Umnutzung des bestehenden Praxisraums als Büro- und Lagerraum" ohne bauliche Veränderungen.6 Auf Aufforderung der Gemeinde hin ergänzte sie dieses mit einem Grundrissplan vom 22. Oktober 2020, auf dem die Nutzung der Räumlichkeiten eingetragen ist.7