3. Am 12. August 2020 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Krauchthal ein Baugesuch ein für die "Umnutzung des bestehenden Praxisraums als Gewerbe-, Industrie- oder Dienstleistungsraum".4 Die Gemeinde wies dieses zurück, da die geplante Nutzung der Räumlichkeiten nicht klar ersichtlich sei und das Vorhaben daher nicht beurteilt werden könne. Aus den Gesuchsunterlagen müsse für die Baubewilligungsbehörde ablesbar sein, dass keine Wohnnutzung mehr möglich sei. Dafür seien allenfalls bauliche Massnahmen erforderlich.5