2. Die Gemeinde Krauchthal führte in der Folge zwei Baubewilligungsverfahren. Das eine betraf eine Projektänderung zur Baubewilligung vom 21. März 2017, wonach die Hauswartwohnung mit 3,5 statt 4 Zimmern gebaut werden sollte. Dieses Vorhaben wurde am 30. Oktober 2019 bewilligt.3 Das zweite Verfahren (Baubewilligungsverfahren Nr. 23/2019) betraf die Umnutzung der unbewilligten 2-Zimmerwohnung als Praxisraum. Die Gemeinde erteilte diesem Vorhaben am 19. November 2019 die Baubewilligung unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen.