1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Krauchthal Grundbuchblatt Nr. G.________. Diese liegt in der Arbeitszone Intensiv (AI).1 Sie ist u.a. mit einem Betriebs-, Verwaltungs- und Bürogebäude mit Hochregallager bebaut.2 Die Gemeinde Krauchthal bewilligte am 21. März 2017 den Einbau einer Hauswartwohnung mit 4 Zimmern im 1. Obergeschoss dieses Gebäudes (Baubewilligungsverfahren Nr. 42/16). Am 14. März 2019 verfügte sie ein Benützungsverbot mit Versiegelung für die anstelle der einen Hauswartwohnung erstellten zwei Wohnungen (eine 3,5-Zimmerwohnung und eine 2-Zimmerwohnung).