1. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 15. Januar 2021 und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 27. November 2020 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Insoweit wird die Beschwerde gutgeheissen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 5380.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung