f) Die Änderung der Erschliessung mit Wasser stellt eine Projektänderung dar, für die entsprechende Gesuchsunterlagen einzureichen sind. Die Wassernutzungskonzession für die Grundwassernutzung ist einzureichen. Zur Beurteilung, ob das Bauvorhaben mit Frischwasser genügend erschlossen ist und die Nachbarliegenschaften nicht tangiert, bedarf es eines hydrogeologischen Gutachtens (Grundwassernutzung) und eines Fachberichts. 9. Zusammenfassung und Kosten