e) Das erwähnte Quellrecht (Fraubrunnen 7 Gbbl. SDR Nr. O.________) besteht unter anderem zugunsten der Parzellen Fraubrunnen 7 (Schalunen) Nrn. P.________ und T.________, wo sich derzeit der Hauptbetriebsstandort des landwirtschaftlichen Betriebes des Beschwerdegegners befindet (J.________strasse Schalunen). Neu soll das Quellwasser dem ausgesiedelten Betrieb auf den Parzellen Bätterkinden Gbbl. Nrn. G.________ und B.________ zur Verfügung stehen und offenbar via Anschlussleitungen über die Parzelle Bätterkinden Nr. I.________ hergeführt werden.79