 Im Bauernhaus besteht weiterhin ein Ökonomieteil, der auf dem Grundrissplan keine Angabe zur Nutzung hat. Hier interessiert, wozu er gebraucht wird (konkrete Nutzung samt Flächenangabe) und inwiefern er beim Flächenbedarf der Ökonomiebauten anzurechnen ist.  Bei den zwei abzubrechenden Ökonomiebauten auf Parzelle Bätterkinden Gbbl. Nr. S.________ stellt sich die Frage, weshalb das AGR nicht eine Abbruchpflicht verfügt hat. Würden sie entgegen der Abbruchbewilligung nicht beseitigt, würde der Bestand an Ökonomiebauten vermutlich das Betriebsnotwendige überschreiten.