Zuerst sind daher bestehende, anderweitig nicht mehr benötigte und für den neuen Zweck geeignete Bauten zu verwenden. Wenn dies ausscheidet, kommen auch Neubauten in Frage.71 Können Neubauten nicht an der Stelle von bisherigen Ökonomiebauten errichtet werden, muss im Bewilligungsverfahren für den Neubau geprüft werden, ob die Beanspruchung der Landschaft minimiert werden kann, indem bestehende, nicht mehr benötigte Bauten abgerissen werden.72 Unter diesem Gesichtspunkt sind die Ökonomiegebäude näher zu prüfen. Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: