g) Bei der Werkstatt in der Lagerhalle gilt es genauer zu klären, ob sie in der vorgesehenen Grösse für die landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen des Landwirtschaftsbetriebs notwendig ist. Bei der Beurteilung der Betriebsnotwendigkeit (Grösse der Lagerhalle) stellen sich Fragen nach einer allfälligen gewerblichen Nutzung (Lohnarbeit, U.________ GmbH, siehe oben). Folgende Fragen sind abzuklären: