Die Betriebsnotwendigkeit einer derart grossen Lagerhalle samt Werkstatt erscheint im Gegenteil nicht ausreichend geklärt. So ist weder der betriebsnotwendige Raumbedarf an Einstell- und Werkstattfläche bekannt noch ist ersichtlich, ob und inwiefern bei der Beurteilung die bestehenden Ökonomiebauten berücksichtigt wurden.