e) Der Beschwerdegegner führt das landwirtschaftliche Gewerbe offenbar unter dem Unternehmen A.________AG,66 dessen einziges Organ er ist. Die A.________AG bezweckt die Produktion und Vermarktung von Landwirtschaftsprodukten und Nahrungsmitteln und führt Lohnarbeiten für Dritte aus. Die A.________AG umfasst somit auch zonenwidrige gewerbliche Tätigkeiten (Lohnarbeiten für Dritte). Bei der U.________ GmbH sind der Beschwerdegegner und seine Ehefrau die einzigen Gesellschafter. Diese Gesellschaft bezweckt den Handel mit Agrarprodukten, Agrarhilfsstoffen, Landmaschinen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen sowie die Durchführung von Reparaturen von Landmaschinen.