Seither sind einige Projektanpassungen erfolgt (unter anderem beim Rindviehstall), dennoch steht die Frage der Mitbenutzung der Ställe für schlachtreife Tiere von Dritten nach wie vor im Raum. Obwohl das Lanat selber entsprechende Vermutungen äusserte, klärte es die Frage nicht weiter, sondern stützte sich im Fachbericht vom 30. Oktober 2018 auf die Aussage des Beschwerdegegners, dass die Ställe nicht für Viehhandel genützt würden.65 Bei der Prüfung, ob der Schafstall in der geplanten Grösse betriebsnotwendig ist, gilt es vertiefter abzuklären, ob die Ställe zeitweise auch für Tiere von Dritten oder nur kurzzeitig gehaltene Tiere genutzt werden (vgl. auch Fragen unter Erwägung 6 Tierlärm).