Der Beschwerdegegner sei zwar aus der V.________ AG, Viehhandel, ausgetreten. Aber er sei der einzige der drei E.________-Brüder, der über die nötigen Gebäude verfügen werde.63 Das Lanat hielt in seinem Fachbericht zur Zonenkonformität von 2016 fest, dass die Ställe für Viehhandel bzw. das Einstallen von fremden Tieren genutzt werden könnten. Der Beschwerdegegner arbeite mit der V.________ AG (Viehhandel) mindestens teilweise zusammen. Reine Bauten für Viehhandel würden aber nicht erstellt.64 Seither sind einige Projektanpassungen erfolgt (unter anderem beim Rindviehstall), dennoch steht die Frage der Mitbenutzung der Ställe für schlachtreife Tiere von Dritten nach wie vor im Raum.