_, die durch Verwandte des Beschwerdegegners geführt wird). Dies allein bedeutet noch nicht, dass der Beschwerdegegner die geplanten Gebäude zonenwidrig nutzen würde. Die Berücksichtigung eines bestimmten Schlachtbetriebs oder die Direktvermarktung der Fleischproduktion an eine bestimmte Firma sind nicht unzulässig. Dennoch erscheint nicht zum Vornherein ausgeschlossen, dass die geplanten Ställe teilweise durch Drittpersonen (ggf. Viehhändler) mitgenutzt werden könnten. Ein Beschwerdeführer vermutete im vorinstanzlichen Verfahren, dass die Ställe für die «Zwischenstationierung von Schlachtvieh» genützt werden könnten. Der Beschwerdegegner sei zwar aus der V._____