e) Die von den Tieren verursachten Immissionen dürfen höchstens geringfügige Störungen verursachen.52 Für die Beurteilung, ob durch die Tiere unzulässige Lärmimmissionen entstehen, bedarf es weiterer Abklärungen. Zu klären sind unter anderem folgende Fragen (betreffend den Zustand nach der Aussiedlung an die L.________strasse):53