Es sei unklar, wie lange die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Tiere sei. Die Zu- und Abtransporte seien anhand der Tierverkehrsdatenbank aufzuführen.41 Dem angefochtenen Entscheid ist nichts zum Tierlärm zu entnehmen; diese Rügen blieben im vorinstanzlichen Verfahren ungeprüft.