e) Damit die Immissionen des technischen Lärms gemäss Anhang 6 der LSV beurteilt werden können, muss bekannt sein, welche Maschinen, Geräte und Anlagen geplant sind und welche Lärmemissionen damit verbunden sind. Gemäss Angaben im Betriebskonzept handelt es sich um einen «hoch mechanisierten Betrieb».36 Auf den Projektplänen fehlt die Eintragung der geplanten technischen Anlagen und Geräte gänzlich. Es finden sich auch keine technischen Datenblätter dieser Anlagen in den Vorakten. Das Grünfuttersilo ist nicht nur bezüglich möglicher Geruchsemissionen näher abzuklären, sondern auch hinsichtlich der Lärmimmissionen.