_ beträgt der Abstand zum Rindviehstall rund 75 m und zur Lagerhalle mit Werkstatt rund 33 m. Es bedarf einer eingehenden Lärmbeurteilung, sowohl für den Betriebslärm gemäss Anhang 6 der LSV (technische Anlagen, Geräte, Fahrzeuge und Güterumschlag) als auch für den Tierlärm (z.B. durch eingestallte Tiere oder bei Umladevorgängen auf/von Tiertransportern), der erfahrungsgemäss über weite Distanzen hörbar ist. Im Einzelnen: