d) Die Vorinstanz holte eine Beurteilung des beco (heute Amt für Umwelt und Energie AUE, Abteilung Immissionsschutz) zum Immissionsschutz (Luftreinhaltung) ein. Das beco beurteilte die Mindestabstandsberechnung des Inforama als plausibel. Wie das Inforama ging das beco beim Jauchesilo fälschlicherweise von einer «Güllengrube»27 aus. Es ist nicht klar, inwiefern sich der Umstand, dass das Jauchesilo eine Hochbaute ist, auf die Geruchsbelästigungen auswirkt und welchen Effekt die Abdeckung hat. Unberücksichtigt blieben des weiteren allfällige Immissionen des Grünfuttersilos.