Die Konzentration der Neubauten östlich der L.________strasse führe zu einer Reduktion der innerbetrieblichen Fahrten. Die Fahrzeuge befänden sich in der Lagerhalle, so dass auch ein Teil der betrieblichen Arbeiten dort erfolgen könne. Das Silo habe eine Unterentnahmefräse, die weniger Lärm verursache als eine Oberentnahmefräse. Das Silo befinde sich zwischen den Stallbauten, wo auch die betrieblichen Arbeiten erfolgen würden. Die Lärmbelastung der 10 BGE 140 II 214 E. 2.3 mit Hinweisen; BGE 145 I 156 nicht publizierte E. 2.3: Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar