Der Beschwerdegegner macht geltend, die Beschwerdeführenden legten nicht konkret dar, weshalb von seinem Betrieb übermässige Lärmemissionen ausgehen sollten, welche die in der Landwirtschaftszone üblichen Geräusche überschreiten würden. Landwirtschaftsmaschinen und Silos gehörten zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die betrieblichen Tätigkeiten, insbesondere der Maschinenbetrieb, erfolgten primär tagsüber. Er lasse keine Maschinen unnötig laufen. Die betrieblichen Abläufe sowie die Zu- und Wegfahrten habe er im Betriebskonzept aufgezeigt. Die Konzentration der Neubauten östlich der L.________strasse führe zu einer Reduktion der innerbetrieblichen Fahrten.