kann daher ein grosser Kreis von Personen zur Beschwerdeführung legitimiert sein.10 Da die Beschwerdeführenden 18 bis 22 als Anwohnende der L.________strasse und die Beschwerdeführerin 23 als Grundeigentümerin der Liegenschaft L.________strasse Y.________ vom Bauvorhaben unmittelbar betroffen und damit beschwerdebefugt sind, ist auf die Kollektivbeschwerde einzutreten. Es kann daher offen gelassen werden, ob die weiter entfernt wohnenden Beschwerdeführenden aufgrund der Immissionen oder dem Verkehr des Bauvorhabens beschwerdelegitimiert sind. Im Falle einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist die Legitimation im Einzelnen darzulegen.