6. Der Beschwerdegegner reichte am 9. Juli 2021 einen Dienstbarkeitsvertrag betreffend Einräumung eines Wasserbezugsrechts zu Gunsten der Bauparzellen Bätterkinden Nrn. B.________ und G.________ ein. Die Beschwerdeführenden nahmen mit Eingabe vom 9. August 2021 dazu Stellung. Das Regierungsstatthalteramt Emmental reichte am 11. August 2021 eine Stellungnahme ein. Der Beschwerdegegner äusserte sich mit Eingabe vom 20. August 2021. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen