5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Emmental beantragt mit Stellungnahme vom 10. März 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2021, die Beschwerde sei abzuweisen. Das AGR schliesst mit Eingabe vom 19. März 2021 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 29. März 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit drauf einzutreten sei. Der angefochtene Gesamtbauentscheid und die Verfügung des AGR seien zu bestätigen.