4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Februar 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheides vom 15. Januar 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Subeventualiter sei der Gesamtbauentscheid mit Auflagen zu ergänzen, wonach auf den gesamten Baugrundstücken der Viehhandel sowie der gewerbliche Handel mit und/oder die Reparatur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten verboten sei.