Die Voranfrage kann auch an die Gemeinde gerichtet werden, welche zur Beantwortung der Voranfrage weitere Behörden (AGR, OLK) hinzuziehen kann. In diesem Fall würden nebst der Ästhetik weitere Aspekte einbezogen, welche die Bewilligungsfähigkeit eines Projekts in Frage stellen könnten. Zu denken ist beispielsweise an die vom AGR in der Stellungnahme vom 16. März 2021 aufgeworfene Problematik der Absturzsicherung auf begehbaren Flachdächern. 7. Ergebnis und Kosten