d) Die OLK empfiehlt dem Beschwerdeführer den Beizug eines für die Aufgabestellung qualifizierten Architekten und die voranfrageweise Unterbreitung des neuen Projekts an die OLK. Mittels einer Voranfrage kann eine Rechtsauskunft über die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens eingeholt werden, bevor das formelle Baugesuch eingereicht wird. Mit diesem Vorgehen könnte der Beschwerdeführer ein neues Projekt anhand der im Voranfrageverfahren erteilten Auskünfte bereinigen und anschliessend dafür ein neues Baugesuch einreichen. Die Voranfrage kann auch an die Gemeinde gerichtet werden, welche zur Beantwortung der Voranfrage weitere Behörden (AGR, OLK) hinzuziehen kann.