Auf das vorliegende Verfahren kann sich die Absicht, das Projekt allenfalls noch anzupassen, nicht mehr auszuwirken. Der Sitzplatz ist so, wie er erstellt worden ist, nicht rechtmässig. Ein allfälliges neues Projekt müsste in den Grundzügen anders gestaltet sein, um bewilligt werden zu können. Ein Rückbau des bestehenden Sitzplatzes erscheint daher auch unter dem Aspekt einer möglichen Projektanpassung nicht als unverhältnismässig.