Da die Möglichkeiten für die Erstellung zonenkonformen Wohnraums noch nicht ausgeschöpft sind, wäre die Erstellung eines gedeckten Sitzplatzes allenfalls bewilligungsfähig, wenn dieser vorschriftskonform ausgestaltet wird, d.h. insbesondere den Ästhetikvorschriften entspricht. Dafür müsste aber das Projekt in seinen Grundzügen verändert werden. Ein so abgeändertes Projekt erfordert die Einreichung eines neuen Baugesuchs bei der Gemeinde, womit ein neues Baubewilligungsverfahren eingeleitet wird.