Der von der Gemeinde angeordnete Rückbau innert sechs Monaten ab Rechtskraft der Anordnung ist zur Wiederherstellung des angestrebten Ziels geeignet und auch erforderlich. Für den Beschwerdeführer werden damit die Baukosten für den Sitzplatz von ca. CHF 20'000.–22 nutzlos; zudem muss er für die Kosten des Rückbaus aufkommen. Dennoch ist ihm der Rückbau zumutbar. Es besteht ein grosses öffentliches Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten und Anlagen, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen.