b) Die Erweiterung des Bauernhauses mit dem streitigen Sitzplatzanbau kann demnach nicht auf Art. 24c RPG abgestützt werden. Der Beschwerdeführer hat darum auch nicht explizit ersucht, jedoch darauf hingewiesen, dass am Ort des neuen Sitzplatzes früher ein Hühnerhaus stand. Angesichts der dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichts ist das Mass der Erweiterung gegenüber dem Vorbestehenden nicht entscheidend, sondern der mit dem Bauvorhaben resultierende Umfang des Wohnraums und die weiteren Voraussetzungen des zonenkonformen Bauens. Nähere Abklärungen zum Hühnerhaus erübrigen sich damit.