Darin ist kein Widerspruch zu erblicken. Das Bauernhaus mit den historischen baulichen Qualitäten und die Umgebung bilden zusammen das Landschaftsbild, das mit neuen Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden soll. Ob und inwiefern eine Beeinträchtigung droht, beurteilt sich anhand der Wirkung des Bauvorhabens auf das Vorbestehende, welches die baukulturell wertvollen Qualitäten des Bauernhauses sowie die eher unruhige und fragmentierte Wirkung des Gehöfts umfasst. Die Beurteilung der OLK, dass die verunklärende Wirkung des Bauvorhabens die Qualitäten des Bestehenden (zusätzlich) störe, ist dabei nachvollziehbar und überzeugend.