Die Ausführungen der OLK sind vor dem Hintergrund der eingangs dargelegten Grundsätze zur Gestaltung von Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone zu verstehen. Das bestehende Bauernhaus bildet zusammen mit der Umgebung Teil des Landschaftsbildes. Es weist historische bauliche Qualitäten und Merkmale auf (ortstypischer Blockbau mit gemauertem Sockel, ausladendes Hauptdach, verglaste Laube etc.), die von der OLK als wertvoll beurteilt werden. Diese Qualitäten bilden als Teil des Landschaftsbildes das Schutzobjekt der Ästhetikvorschriften, d.h. sie sollen vor einer Beeinträchtigung bewahrt werden.