g) Der Beschwerdeführer beanstandet, der Bericht der OLK sei widersprüchlich. Während zunächst die historischen baulichen Qualitäten des Bestandesbaus hervorgehoben würden, heisse es später im Bericht, das bestehende Gehöft wirke eher unruhig und das Bauvorhaben verstärke diese Wirkung unvorteilhaft. Letztlich sei damit unklar, ob sein Bauernhof nun baukulturell wertvoll sei oder ein unruhiges und fragmentiertes Ensemble bilde.