Zur Wirkung des Bauvorhabens auf das umliegende Landschaftsbild hält die OLK fest, der Ortsteil A.________ sei geprägt durch mehrere kleine Bauzonen, in denen in hoher Dichte Ferien- und Wohnchalets gruppiert beieinander stünden. Nach Norden dehne sich die landwirtschaftlich geprägte Streusiedlung über das ebene Gelände, bis der Waldkörper diese Raumkammer abschliesse. Als letzter Bauernhof in dieser Streusiedlung stehe der Bauernhof des Beschwerdeführers in der Ebene. Das Gehöft wirke durch seine additiv zusammengefügten Gebäudeteile als ein eher unruhiges und fragmentiertes Ensemble. Diese Wirkung werde durch das Bauvorhaben weiter verstärkt.