Besucher müssten durch einen privaten, als Aussenwohnzimmer hergerichteten Bereich zu der Laube mit den Wohnungstüren gelangen. Der im Obergeschoss ostseitig an die Laube angefügte Holzkörper (Notausgang aus der Laube auf das Sitzplatzdach14) wirke verunklärend und beeinträchtige das Erscheinungsbild der Hauptfassade. Aus diesen Gründen sei der Anbau als wesensfremd zu beurteilen. Er präge die funktionale, die architektonische und die ortsbildliche Qualität des Hauptgebäudes negativ.