Zur Frage, wie das Bauvorhaben die ästhetische Wirkung des Hauptgebäudes beeinflusse, führt die OLK aus, der streitige eingeschossige Anbau sei südseitig unmittelbar vor die Laubenfassade gestellt. Die aus dem Winkel gebrochene Grundform wirke willkürlich und verunklärend. Die klassische Adressierung des Gebäudes über die Laubenzone werde durch den geschlossenen Anbau gestört. Besucher müssten durch einen privaten, als Aussenwohnzimmer hergerichteten Bereich zu der Laube mit den Wohnungstüren gelangen.