Das AGR führt im Merkblatt L2 "Landwirtschaftliches Wohnen" Richtwerte für den Wohnraumbedarf für landwirtschaftliche Betriebe auf. Für eine Betriebsleiterwohnung inkl. Büro gilt ein Richtwert von 180 m2 Bruttogeschossfläche, für eine Altenteilwohnung 100 m2. Die Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss ergeben zusammen eine Wohnfläche von rund 200 m2. Der Richtwert für den unentbehrlichen Wohnraum für eine Betriebsleiterwohnung und ein Altenteil wird damit noch nicht ausgeschöpft und auch mit dem geplanten Sitzplatz mit knapp 40 m2 Fläche nicht überschritten. Der Sitzplatz kann demnach zum unentbehrlichen Wohnraum gezählt werden. 4. Orts- und Landschaftsbild