Beschwerdeführer, dessen Baugesuch abgewiesen wurde und der zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verpflichtet wurde, ist durch die vorinstanzlichen Entscheide beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Zonenkonformität